Telecare ist zu einem wesentlichen Bestandteil der medizinischen Praxis geworden, insbesondere für Fußpfleger und Podologen, und ermöglicht die Aufrechterhaltung der Kontinuität der Versorgung in Zeiten von Gesundheitskrisen wie COVID-19. Diese durch Regierungsverordnungen initiierte Praxis wird dank neuer Vorschriften immer weiter ausgeweitet und strukturierter.
Gesetzlicher Rahmen
Verordnung vom 18. Mai 2020 (erweitert durch Verordnung vom 10. Juli 2020) :
- Dieses Dekret ermöglichte die Einrichtung einer Fernversorgung für Fußpfleger und Fußpfleger. Sie können damit diagnostische Maßnahmen (z. B. Hyperkeratose, Warzen, eingewachsene Nägel) und die Rehabilitation des Fußes (mit Ausnahme des Tibiotarsalgelenks) im Zusammenhang mit einem chirurgischen Eingriff durchführen.
- Die Relevanz des Einsatzes von Telecare wird vom Fußpfleger selbst bestimmt.
Änderung 5 zur nationalen Konvention der Fußpfleger und Podologen (2023) :
- Fußpfleger und Podologen können jetzt Telecare-Konsultationen durchführen und Teleexpertise anfordern. Diese Erweiterung ermöglicht eine Vergütung für Teleexpertise-Tätigkeiten im Wert von 10 Euro pro Gutachten, bei maximal zwei Gutachten pro Patient und Jahr.
Bedingungen für die Integration von Telecare
- Relevanzbewertung : Der Fußpfleger/Podologe muss beurteilen, ob Telecare für jeden Patienten und jede Situation geeignet ist.
- Kommunikation mit dem Patienten : Informieren Sie den Patienten über die Art der Fernversorgung, holen Sie seine Einverständniserklärung ein und stellen Sie sicher, dass der Patient den Prozess versteht.
- Datensicherheit : Nutzen Sie sichere Plattformen, um die Vertraulichkeit des Austauschs und die Sicherheit von Gesundheitsdaten zu gewährleisten.
Aktionen, die per Telecare durchgeführt werden können
- Diagnose : Identifizierung von Fußpathologien aus der Ferne.
- Rezepte und Untersuchungen : Ausstellung von Rezepten und Durchführung von Untersuchungen.
- Therapeutische Ausbildung : Beratung zu Hygiene, Schuhwerk und Therapieüberwachung.
- Folgeberatungen : Überwachung der Heilung chronischer Wunden und der Anpassung des Plantargeräts.
- Prävention und Beratung : Sensibilisierung der Patienten für die Fußgesundheit.
Vergütung für Telecare-Dienste
- Rehabilitation eines Fußes : Bewertet auf dem Niveau von AMP 4.
- Rehabilitation von zwei Füßen : Mit AMP 6 bewertet.
Zukunftsaussichten
Digitale Gesundheitstechnologien wie Telekonsultation, künstliche Intelligenz und die Erfassung von Gesundheitsdaten werden die Tätigkeit von Fußpflegern und Podologen tiefgreifend verändern. Das 3D-Design von Geräten und der verstärkte Einsatz dieser Technologien werden die Wirksamkeit der Pflege und die Personalisierung von Behandlungen verbessern.
Die Integration von Telecare in die Praxis des Fußpflegers bietet zahlreiche Möglichkeiten, den Zugang zur Pflege und die Qualität der für Patienten erbrachten Leistungen zu verbessern. Jüngste gesetzgeberische Entwicklungen und der Aufstieg digitaler Technologien stellen Fußpfleger und Podologen in den Mittelpunkt der Umgestaltung des Gesundheitssystems.
Für weitere Informationen können Sie die Ordnungsformalitäten und wiederkehrenden Fragen auf der ONPP-Website einsehen hier.
