Das Dekret Nr. 2012-848 vom 2. Juli 2012, veröffentlicht im Amtsblatt am 4. Juli 2012, führt eine bedeutende Reform des staatlichen Diploms für Fußpfleger ein. Diese Reform, die ab dem Schuljahr September 2012 für neue Schüler gilt, zielt darauf ab, die Ausbildung von Fußpflegern und Podologen in Frankreich zu modernisieren und zu stärken.
Kernpunkte der Reform:
Zugang zur Schulung:
Die Bewerber müssen theoretische und praktische Unterrichtsstunden sowie in die Ausbildung integrierte Praktika absolvieren. Die Zugangsregeln sind jetzt strenger und die Anforderungen an validierte Fähigkeiten steigen.
Trainingsprogramm:
Die Ausbildung erstreckt sich über drei Jahre und ist in sechs Semester zu je zwanzig Wochen unterteilt. Das Programm umfasst 2.028 Stunden theoretischen und praktischen Unterricht, 1.170 Stunden klinische Ausbildung und einen Umfang von 2.202 Stunden persönlicher Arbeit. Diese Verteilung gewährleistet eine umfassende Vorbereitung zukünftiger Fachkräfte.
Kreditsystem:
Das Diplom entspricht 180 europäischen Credits, aufgeteilt auf Unterrichtseinheiten (141 Credits) und klinische Ausbildung (39 Credits). Dieses System ermöglicht eine einfachere Anerkennung von Kompetenzen auf europäischer Ebene.
Bewertung und Validierung:
Die Kompetenzen werden durch kontinuierliche Beurteilung, Abschlussprüfungen oder eine Kombination aus beidem validiert. Für jedes validierte Semester werden 30 europäische Credits erworben. Mit dem Dekret wird ein System der Kapitalisierung der Unterrichtseinheiten eingeführt, was bedeutet, dass die erworbenen Credits endgültig erworben werden.
Ausnahmen und Äquivalenzen:
Für Inhaber eines Diploms oder einer früheren Berufserfahrung kann eine Befreiung von bestimmten Prüfungen oder Unterrichtseinheiten gewährt werden. Die Bedingungen dieser Ausnahmen werden durch Ministerialerlass festgelegt.
Übergang und Anwendung:
Studierende, die ihre Ausbildung vor September 2012 begonnen haben, bleiben bis 2019 in der alten Regelung. Auch die Übergangsregelungen für Wiederholer oder Studienabbrecher werden festgelegt.
Diese vom Ministerium für Soziales und Gesundheit unter der Leitung von Marisol Touraine durchgeführte Reform zielt darauf ab, die Ausbildung von Fußpflegern und Fußpflegern an europäische Standards anzupassen und so ein hohes Maß an Kompetenz künftiger Ärzte zu gewährleisten. Die vorgenommenen Änderungen zeigen den Wunsch, diese Ausbildung weiter zu professionalisieren, wobei der Schwerpunkt auf der kontinuierlichen Bewertung der Fähigkeiten und der europäischen Anerkennung der Diplome liegt.
