Neu: Unterstützung bei der Verordnung von Therapieschuhen

17. Juli 2024
Nouveauté : prise en charge des prescriptions de chaussures thérapeutiques - My Podologie
Veröffentlicht auf  Aktualisiert am  

Ein großer Fortschritt für Podologen

Ab dem 1. Juli 2024 werden von Fußpflegern/Fußärzten durchgeführte Verordnungen für Therapieschuhe (CHUP und CHUT) endlich von der Krankenkasse erstattet.

Was sind CHUP und CHUT?

Standard-Therapieschuhe werden in zwei Kategorien unterteilt:

  • CHUP (Extended Use Footwear) : Hierbei handelt es sich um Schuhe, die für Patienten entwickelt wurden, die eine spezifische langfristige Anpassung benötigen. Sie werden häufig bei chronischen Erkrankungen oder erheblichen Deformitäten des Fußes eingesetzt.
  • CHUT (Schuhe für den vorübergehenden Gebrauch) : Sie sind für den vorübergehenden Einsatz gedacht, beispielsweise in der postoperativen Rehabilitationsphase oder bei Verletzungen, die eine einmalige Korrektur erfordern.

Diese Schuhe werden so hergestellt, dass sie den Füßen des Patienten optimalen Komfort und Halt bieten und gleichzeitig ihre spezifischen medizinischen Bedürfnisse berücksichtigen.

Wichtige Information!

Wir haben diesen Freitag eine Benachrichtigung vom Ministerium für Gesundheit und Prävention erhalten, als Reaktion auf zahlreiche Anfragen des Nationalen Ordens der Fußpfleger (ONPP) und mit Unterstützung der Nationalen Föderation der Fußpfleger (FNP). Das Ministerium für Soziale Sicherheit (DSS) hat eine Anweisung an die Krankenversicherung gesendet, dass ab dem 1. Juli Rezepte für Standard-Therapieschuhe gemäß den in der Verordnung vom 24. April 2020 (Absatz 8 von R4322-1) festgelegten Bedingungen abgedeckt werden.

Welche Änderungen

Diese neue Richtlinie wird bereits vor der Veröffentlichung eines neuen Erlasses angewendet und dann in den Rechtsrahmen integriert. In der Praxis bedeutet dies, dass Fußpfleger ab dem 1. Juli 2024 Therapieschuhe verschreiben können, die von der Krankenkasse erstattet werden.

Planen Sie Umsetzungsfristen voraus

Obwohl diese Maßnahme am 1. Juli in Kraft tritt, ist es wahrscheinlich, dass eine Verzögerung erforderlich sein wird, damit die primären Krankenversicherungsfonds (CPAM) diese neue Bestimmung vollständig integrieren können.

Fazit

Dieser Fortschritt stellt einen großen Fortschritt für unseren Beruf und für das Wohlergehen unserer Patienten dar. Wir werden Sie über alle Aktualisierungen zu dieser Maßnahme auf dem Laufenden halten.

Zögern Sie nicht, unten einen Kommentar zu hinterlassen oder diesen Artikel in Ihren sozialen Netzwerken zu teilen, um Ihre Kollegen und Patienten zu informieren.

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