Eine neue Novelle stärkt die Prävention für Diabetiker

23. August 2024
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Veröffentlicht auf  Aktualisiert am  
Der nationale Verband der Krankenkassen (UNCAM) und der Nationale Verband der Podologen haben am 22. September 2020 die Änderung 4 zur nationalen Konvention der Fußpfleger und Podologen unterzeichnet, die im Amtsblatt vom 31. Dezember 2020 veröffentlicht wurde.


Mit dieser Vereinbarung, die den bestehenden traditionellen Rahmen revolutionieren wird, hoffen die Unterzeichner, weiterhin daran arbeiten zu können, den Zugang zu Diabetikern und die Qualität der medizinischen Versorgung zu verbessern.


Der Text zielt auch darauf ab, koordinierte Kampagnen durch die Förderung von Instrumenten, Informationssystemen und Organisationsmethoden zu unterstützen, damit Fußpfleger und Podologen sich durch die Einrichtung eines modernisierten und computergestützten Hilfspakets mit anderen Akteuren im Gesundheitssystem austauschen können.



Diabetiker: Berücksichtigen Sie die Komplexität klinischer Situationen

Die erste Anerkennung der wesentlichen Rolle privater Podologen bei der Prävention erfolgte 2007 mit der allgemeinen Nomenklatur der beruflichen Tätigkeiten von Traumapräventionssitzungen für Diabetiker, bei denen ein hohes Risiko für Geschwüre oder Rezidive besteht.

Upgrade der Erstsitzung des Präventionspakets (POD)

Um die Qualität der Prävention und Versorgung von Diabetikern zu verbessern, sieht Änderung 4 der nationalen Konvention vor, dass für Patienten auf ärztliche Verordnung ab 2002 ein Maßnahmenpaket zur Prävention von Hochrisiko-Fußverletzungen Grad 2 oder 3 eingeführt werden soll. Der Gegenwert für Diabetiker beträgt nun 32 Euro (statt 27 Euro).

Selbst wenn der Kinderarzt aufgrund der Beurteilung des Patienten zu der Annahme gelangt, dass der Patient keinen Anspruch auf das Paket hat, beträgt der Wert der ersten Phase des Präventionspakets (POD) 27 Euro. (Nicht in 2 oder 3 Ebenen).

Erhöhung des Höchstbetrags der jährlich geförderten Höchstpräventionsmaßnahmen

Um die Betreuung von Diabetikern zu verbessern, erhöht dieser Plan die maximale Anzahl präventiver Maßnahmen, die von Podologen durchgeführt werden:

Für Hochrisikopatienten des Grades 2 kann der jährliche Fußverletzungspräventionsplan (POD) bis zu 5 vorbeugende Maßnahmen statt bisher 4 umfassen;

Für Hochrisikopatienten der Stufe 3 mit diabetischen Fußnarben kann das jährliche Präventivfußpaket (POD) bis zu 8 Vorsorgesitzungen anstelle der vorherigen 6 umfassen.

Neubewertung des Managements von Rehabilitationsverfahren und Fußnachrichten

Um das Interventionsspektrum der Orthopäden zu erweitern, ist eine Modernisierung von 4 Eingriffen nach Massage- und Rehabilitationseingriffen vorgesehen:

- Funktionelle Fußrehabilitation, einschließlich chirurgischer Eingriffe am Vorfuß, 30-minütige Sitzung, AMP 13,65;
- Rehabilitation beider Füße, inklusive Vorfußoperation, jede Sitzung dauert 30 Minuten, AMP 20,50;
- Fußmassage, bezogen auf den Vorfußeingriff, AMP 6,80;
- Massage beider Füße, verbunden mit einer Vorfußoperation, AMP 10,20;

Diese Maßnahmen treten am 15. Mai in Kraft.

Einführung eines Modernisierungs- und Computerisierungshilfepakets

Die Krankenversicherung setzt ihren Ansatz fort, Gesundheitsfachkräfte bei Investitionen in die Modernisierung und Computerisierung von Arztpraxen zu unterstützen.

Die Agentur hofft auch, neue digitale Anwendungen zu unterstützen. Zu diesem Zweck wird wie für andere Fachgebiete ein Unterstützungspaket zur Modernisierung und Computerisierung der Berufspraxis für Fußpfleger und Podologen geschnürt, das die derzeit für die Fernübertragung und -wartung bezahlten Hilfswerkzeuge ersetzen wird.

Dieses Paket kostet 490 Euro und wird nach einer Reihe von Kriterien bezahlt, darunter:

- Verwenden Sie kommerzielle Software, die mit gemeinsam genutzten Krankenakten kompatibel ist.
- Verwenden Sie die SCOR-Lösung;
- Eine sichere und gesunde E-Mail-Adresse haben;
- Erzielen Sie eine Fernübertragungsrate von mindestens 70 %.
- Das Paket wird erstmals im Jahr 2021 bezahlt.











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