Certibiozid: aktuelle Vorschriften

18. Dezember 2024
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Veröffentlicht auf  Aktualisiert am  

Bei der Verwendung von Biozidprodukten, insbesondere solchen zur Desinfektion, sind unbedingt die geltenden Vorschriften einzuhalten. Hier kommt „Certibiocide“ ins Spiel, ein Regulierungssystem, das die sichere und konforme Verwendung von Biozidprodukten garantiert.


Was ist Certibiozid?

Certibiocide ist eine obligatorische Zertifizierung für jeden, der mit Biozidprodukten für den professionellen Gebrauch umgeht oder diese anwendet. Ziel ist es, Gesundheits- und Umweltrisiken im Zusammenhang mit der unsachgemäßen Verwendung dieser Produkte vorzubeugen. Diese Zertifizierung ist Teil der Einhaltung europäischer und französischer Standards zum Schutz von Benutzern, Verbrauchern und der Umwelt.


Bin ich von Certibiocide betroffen?

Sie sind besorgt, wenn Sie als Händler, Käufer und/oder Entscheidungsträger für Biozidprodukte der folgenden Art tätig sind:

- TP2 : Desinfektionsmittel und Algizidprodukte, die nicht für die direkte Anwendung bei Menschen oder Tieren bestimmt sind.
- TP3 : Produkte für die Veterinärhygiene.
- TP4 : Produkte, die auf Oberflächen verwendet werden, die mit Lebensmitteln oder Tierfutter in Kontakt kommen.

Diese Produkte müssen gemäß den in den Verordnungen vom 09.10.2023 und/oder 23.01.2023 genannten Definitionen für den ausschließlich professionellen Gebrauch bestimmt sein.


Definitionen der betroffenen Rollen 

Vertriebspartner: Jede Person, die die Tätigkeit des unentgeltlichen Anbietens, Verkaufens oder Verteilens von Biozidprodukten an Nutzer oder in ihrem Namen handelnde natürliche oder juristische Personen ausübt. Dazu gehören Großhändler, Einzelhändler, Verkäufer und Lieferanten. (Bitte beachten Sie: Die Definition des Begriffs „Händler“ in dieser Verordnung unterscheidet sich von der Definition im Sinne von REACH.)

Käufer: Jede Person, die den Erwerb von Biozidprodukten auswählt oder den Auftrag erteilt.

Entscheidungsträger: Jede Person, die eine Aufsichtsfunktion für die Verwendung von Biozidprodukten ausübt.

Die drei verfügbaren Zertifikate

Der Erlass vom 23.01.2023 sieht eine Ausbildung vor, die an die Art des angestrebten Biozids (TP) angepasst ist. Somit können drei Zertifikate erworben werden:

  • „Certibiozide Desinfektionsmittel“: für Desinfektionsprodukte (TP2, TP3, TP4).
  • „Certibiocide Nuisibles“: für Schädlingsbekämpfungsprodukte.
  • „Certibiocide Other products“: für andere Arten spezifischer Biozide.

Certibiocide wird einer Person nach Abschluss der Schulung zugewiesen. Dieses vom Umweltministerium ausgestellte Zertifikat ist für einen Zeitraum von 5 Jahren gültig.

Hauptpflichten der betroffenen Fachkräfte

Berufstätige müssen folgende Pflichten einhalten:

1. Erhalt eines individuellen Zertifikats: Alle Beteiligten müssen eine Schulung absolvieren und ein gültiges Zertifikat erwerben.
2. Jahreserklärung: Fachkräfte müssen zertifizierte Personen unter Angabe ihrer Zertifikatsnummern angeben.
3. Verkaufsaufzeichnungen führen: 
Dies muss regelmäßig aktualisiert werden, einschließlich:
- Die betroffenen Produkte
- Verkaufte Mengen
- Die Zertifikatsnummer des Käufers 

Datum der Anwendung von „Certibiocide“

Antrag für Berufstätige, die bereits vom Erlass vom 10.09.2013 betroffen sind: ab 01.01.2024.

Für Berufsanfänger: Es wird eine Verlängerungsfrist von 2 Jahren gewährt, mit Umsetzung zum 01.01.2026.

Trainingsmethode „Certibiozid“.

Die Schulung dauert 7 Stunden und kann je nach Organisation, die sie durchführt, persönlich oder aus der Ferne durchgeführt werden. Am Ende der Sitzung erfolgt eine Überprüfung des erworbenen Wissens anhand eines 30-Fragen-Tests, bei dem Sie mindestens 20 richtige Antworten erhalten müssen. Im Falle eines Misserfolgs muss eine zusätzliche zweistündige Sitzung durchgeführt werden, um das Certibiozid zu erhalten. 









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