Änderung 5 zur nationalen Konvention der Fußpfleger und Podologen

21. Juli 2024
Avenant 5 à la convention nationale des pédicures-podologues - My Podologie
Veröffentlicht auf  Aktualisiert am  

Änderung 5 zur nationalen Konvention der Fußpfleger und Podologen wurde am 26. Juli 2023 zwischen der National Union of Health Insurance Funds (Uncam), der National Federation of Podiatrists (FNP) und der National Union of Supplementary Health Insurance Organizations (Unocam) unterzeichnet. Diese Änderung führt zu erheblichen Änderungen in der Praxis und Pflege von Fußpflegern, insbesondere in Bezug auf Diabetiker und der Integration neuer Technologien in die Pflege.

Hauptbestimmungen von Änderung 5

Direkter Zugang für Diabetiker

  • Erstbewertungssitzung : Für Diabetiker wird eine neue Erstbeurteilungssitzung (Abstufung) erstellt. Diese Sitzung ermöglicht es dem Fußpfleger/Podologen, das podiatrische Risiko einzuschätzen und den damit verbundenen Pflegebedarf zu ermitteln, ohne dass eine vorherige ärztliche Verschreibung erforderlich ist.
  • Valorisierung von Behandlungssitzungen : Behandlungssitzungen für Patienten im 2. oder 3. Grad werden hochgestuft. Die Erstsitzung wird mit 35 € (Angabe 1,17 POD) und die Folgebehandlungen mit 30 € (Angabe 1 POD) in Rechnung gestellt.

Neue Acts unterstützt

  • Lokalisiertes Hand-Fuß-Syndrom : Management dieses Syndroms zur Verbesserung der Lebensqualität von Patienten, die sich einer Chemotherapie unterziehen.
  • Behandlung und Überwachung von Plantarwarzen : Diese bereits durchgeführten Sitzungen werden nun von der Krankenkasse anerkannt und übernommen, was den Dermatologen Zeit spart.

Zusätzliche Maßnahmen zur Telecare

  • Pauschalbeihilfe : Änderung 5 führt zwei neue Pauschalzuschüsse ein, um Fußpflegern und Podologen die Ausstattung mit Videoübertragungsgeräten (350 €) und angeschlossenen medizinischen Geräten (175 €) zu ermöglichen. Diese Maßnahmen unterstützen die Praxis der Telegesundheitsversorgung und erleichtern so den Zugang zur Versorgung entfernter Patienten.

Neubewertung von Handlungen

  • Erhöhung des POD-Schlüsselbuchstabens : Der Preis für den POD-Schlüsselbrief erhöht sich von 27 € auf 30 € und die Erstsitzung erhöht sich von 32,13 € auf 35 €.

Änderung 5 zur nationalen Konvention der Fußpfleger und Podologen stellt einen wichtigen Fortschritt für den Berufsstand dar, indem der direkte Zugang für Diabetiker erweitert, neue abgedeckte Verfahren eingeführt und die technologischen Fähigkeiten der Ärzte gestärkt werden. Diese Änderungen zielen darauf ab, die Qualität der Versorgung zu verbessern und den wachsenden Bedürfnissen der öffentlichen Gesundheit gerecht zu werden.

Ausführlichere Informationen finden Sie in den Dokumenten zu Änderung 5 auf der ONPP-Website und unter Legislative.

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